Leasing & Mietkauf
Alles aus einer Hand
Wenn es darum geht, Ihre Küche neu einzurichten oder zu modernisieren, einen neuen Kombidämpfer anzuschaffen, zukünftig mit moderner Technik zu spülen, Ihre Gäste mit einer neuen Speisenausgabe zu verwöhnen, stellt sich die Frage nach der richtigen Technik, den professionellen Partnern und nach der optimalen Finanzierung.
In Kooperation mit unserer Leasingbank bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung im Finanzbereich an. Wir bearbeiten alle Formalitäten – schnell und unkompliziert.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Leasingberater Herr Fröse unter folgender Nummer zur Verfügung:
Tel: +49 (0) 30 34 50 60 8 12
Voraussetzung
- Der Leasing-Nehmer muss mindestens zwei Jahre im selben Gewerbe tätig sein und in Deutschland gewerblich angemeldet sein. (Kopie Ihres Handelsregisterauszugs und/oder Ihrer Gewerbeanmeldung)
- Erfolgreiche Bonitätsprüfung durch unsere Leasingbank
- Laufzeit von 24 bis 54 Monaten (40-90% der Abschreibungsdauer)
- Der Mindestbestellwert liegt bei EUR 500,- netto
- Es liegt eine positive SCHUFA Auskunft vor
Abwicklung
- Der Leasing-Nehmer stellt einen Leasing-Antrag mit einer Kopie des Angebotes bzw. der Bestellung für das Leasing-Objekt.
- Die Leasing-Gesellschaft führt neben der Bonitätsprüfung eine Objekt- und Vertragsprüfung durch. Geprüft wird der Leasing-Nehmer und etwaige Mietverpflichtete unter Berücksichtigung der für sie ggf. zutreffenden Spezialgesetze bzw. aktueller Rechtsprechung (z.B. Verbraucherkreditgesetz, Insolvenzordnung; Bürgschaftsrecht), der Lieferant, die Werthaltigkeit und die Fungibilität der Objekte sowie die Vertragsunterlagen.
- Der Leasing-Nehmer erhält eine Leasing-Auftragsbestätigung, sowie ein Formular für die Übernahmebestätigung. Weitere Vertragsunterlagen sind - je nach Konstruktion und Abreden - denkbar.
- Die Leasing-Gesellschaft bestellt leasingtypisch das gewünschte Objekt bei GRIMM Gastronomiebedarf GmbH mit dem Auftrag, direkt an den Leasing-Nehmer zu liefern bzw. der Leasing-Geber tritt in die bereits erfolgte Bestellung des Leasing-Nehmers ein.
- Nach Erhalt des Leasing-Objektes übermittelt der Leasing-Nehmer die Übernahmebestätigung rechtsverbindlich unterschrieben dem Leasing-Geber. Die Rechnung der Lieferfirma wird von der Leasing-Gesellschaft unverzüglich nach positiver Prüfung bezahlt.
- Beginn der Vertragslaufzeit ist in der Regel der 1. oder der 15. des laufenden Monats
- Der Leasing-Nehmer erhält eine Abrechnung/Zahlungsaufforderung mit den endgültigen Vertragsdaten
(Beginn der Vertragslaufzeit, Rechnungsbetrag, Leasing-Raten usw.)
Das Leasing-Entgelt wird üblicherweise im Bankeinzugsverfahren mit entsprechender Ermächtigung eingezogen. - Bei Vertragsende erfolgt eine Kaufoption bzw die Rückgabe des Objekts an die Leasing-Gesellschaft.
Vorteile
- Sie tätigen Investitionen, ohne Eigenkapitaleinsatz und schonen Ihren Kreditrahmen. Sie vermeiden äußere Einflussnahmen und bewahren sich Ihre unternehmerische Bewegungsfreiheit, da Sie Ihre Liquidität behalten. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie über Ihre Hausbank leasen oder finanzieren. Dort wird der Kreditrahmen um jeden Finanzierungsbetrag geschmälert und die kommenden, so genannten "BASEL II" Richtlinien lassen die Maßstäbe für eine Kreditbeurteilung noch enger werden.
- KOSTEN werden fest kalkulierbar:
Die Leasing-Raten sind über den Vertragszeitraum, auch bei steigenden Zinsen, unveränderbar. Damit haben Sie die Möglichkeit einer langfristigen Planung auf fester Kostenbasis.
- KOSTEN entsprechen dem Nutzen:
Ein anzuschaffendes Wirtschaftsgut sollte einen Ertrag erwirtschaften, der mindestens seine Anschaffungskosten abdeckt. Durch Leasing erreichen Sie das; denn ein geleaster Gegenstand erfüllt diese Anforderung in idealer Weise. Monat für Monat erwirtschaftet er neben der Leasingrate den kalkulierten Überschuss. Er finanziert sich somit laufend selbst und erspart Ihnen jegliche finanzielle Vorleistungen.
- STEUERN können gespart werden:
Die Leasing-Rate ist in der Regel steuerlich voll absetzbar. So kann es für ein ertragsstarkes Unternehmen sehr sinnvoll sein, durch kurze Laufzeiten auf hohe Leasing-Raten zu kommen. Da die Leasingraten in der Regel voll als steuerlicher Aufwand gewertet werden, kann der Teil der Leasingraten, der die AFA übersteigt, größtenteils aus ersparter Steuer finanziert werden. Zusätzlich sei noch erwähnt, dass Leasing sehr oft erhebliche Einsparungen bei der Gewerbesteuer (auf Dauerschuldzinsen) mit sich bringt.
- VERTRAGSABWICKLUNG:
Die LAUFZEIT eines Leasingvertrages darf sich gemäß der Leasing- Erlasse nur zwischen 40 und 90% der Abschreibungsdauer bewegen. Wenn diese wie bei KFZ z.B. 72 Monate beträgt, ergibt sich daraus eine mögliche Laufzeit für den Leasingvertrag von 29 - 64 Monaten.
Vergleich
Mietkauf |
Leasing |
Mietkäufer ist wirtschaftlicher Eigentümer (wichtig bei öffentlichen Förderprogrammen, Investitionszulagen, Sonderabschreibungen etc.) |
Leasinggesellschaft ist wirtschaftlicher Eigentümer |
Mit Zahlung der letzten Rate erfolgt automatisch zivil-rechtlicher Eigentumsübergang |
Kein automatischer Eigentumsübergang, sondern Optionsrecht des Leasingnehmers (VA) oder Andienungsrecht des Leasinggebers bei Vertragsende (TA) |
Bei Objektnutzung nach Vertragsende fallen keine weiteren Finanzierungskosten an |
Weitere Nutzung nur durch Anschlußmietvertrag bzw. Ausübung der Kaufoption möglich |
Das Investitionsobjekt wird beim Mietkäufer aktiviert und abgeschrieben |
Das Investionsobjekt wird beim Leasinggeber aktiviert |
Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit (mit Abschlußzahlung) |
Keine Kündigungsmöglichkeit. Ggf. einvernehmliche Vertragsaufhebung (evtl. steuerschädlich) |
Relativ freie Gestaltung der Vertragslaufzeit |
Vertragslaufzeit liegt (in der Regel) zwischen 40% und 90% der AfA-Dauer |