Garantie, Gewährleistung und Reklamation bei GRIMM
Begriffsdefinition Garantie/Gewährleistung
Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden gerne fälschlicherweise vermischt. Im juristischen Sinn ist die Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung (in der Regel des Herstellers), während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:
Garantie: sichert eine bedingte Schadensersatzleistung zu
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete
Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel,
die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Die Garantie ist somit ein Leistungsversprechen des Herstellers. Es verspricht die Funktionsfähigkeit eines Gerätes oder Produktes gem. der Garantievereinbarung, die an besonders definierten Voraussetzungen je nach Hersteller geknüpft sind, über einen bestimmten Zeitraum.
Unterscheiden muss man hierbei zwischen Vollgarantie und Teilegarantie.
Gewährt ein Hersteller auf seine Geräte Vollgarantie, übernimmt der Hersteller die Kosten für die Reparatur des defekten Gerätes (Arbeitszeit + Teileaustausch) komplett. Zu beachten ist , dass man als Kunde stets in der Bringschuld ist. Der Hersteller, bzw. wir, sind also nicht verpflichtet das defekte Gerät (sofern transportabel) bei Ihnen auf unsere Kosten zur Reparatur abholen zu lassen.
Gewährt ein Hersteller auf seine Geräte Teilegarantie, so wird dem Kunden lediglich der kostenlose Austausch von Ersatzteilen garantiert. Ein Techniker zur Überprüfung des defekten Gerätes wird Ihnen nicht gestellt. Wir behalten uns hierbei vor, dass das defekte ausgetauschte Teil zu uns zur Überprüfung eingesendet werden muss und wir es bei einem offensichtlichen, bedienerseitig entstandenen Defekt weiterberechnen werden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
Reklamation während der Garantie/Gewährleistung
Ihr Gerät hat, innerhalb der Garantie- bzw. gesetzlichen Gewährleistung, einen Defekt? Wir helfen Ihnen gerne!
Sie müssen lediglich den Garantie-/ Gewährleistungsantrag, welchen wir Ihnen online als Formular bereitstellen, vollständig ausfüllen und absenden. Um den Rest kümmern wir uns.
Wichtig beim Ausfüllen des Formulars ist eine klare und verständliche Formulierung in der Fehlerbeschreibung, um Rückfragen von unserer Seite und dementsprechende Verzögerungen bei der Reklamationsbearbeitung zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass eine Retournierung oder Rücksendung nur unter vorheriger schriftlicher Absprache mit uns möglich ist.
Unser entsprechendes Formular für einen eindeutigen Garantie- bzw. Gewährleistungsfall können Sie unter folgendem Link ausfüllen:
GRIMM Garantie-/ Gewährleistungsantrag
Bitte beachten Sie zudem, dass u.a. folgende „Ausfälle“ keine Garantie-/ Gewährleistungsfälle sind und an Sie weiterberechnet werden müssen:
- Nicht fachgerechte Installation von Wasserzuläufen, Abflussleitungen, elektrischen Zuleitungen und weiteren Medien
- Dichtungen, Leuchtmittel, Stoßdämpfer und anderes Verbrauchsmaterial
- Schäden aufgrund von unsachgemäßem Umgang oder falscher Nutzung
- Transportschäden (sofort meldepflichtig, Quittierung durch den Fahrer) etc.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen ein Garantie- oder Gewährleistungsfall ist, können Sie sich auch gerne persönlich an unser Serviceteam wenden.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 / 34 50 60 80 oder Sie senden uns eine E-Mail an service@grimm-gastrobedarf.de.